Hierzu zählen folgende Kosten:
- verbrauchte Brennstoffe und ihre Lieferung
- Betriebsstrom der Heizungsanlage
- Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage
- regelmäßige Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit
- Einstellung der Anlage durch Fachkraft
- Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes
- Messungen nach dem Bundesimmissionsgesetz
- Anmietung oder andere Art der Gebrauchsüberlassung für einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung
- Kosten der Verwendung der Ausstattung zur Verbrauchserfassung
- Kosten der Eichung
- Kosten der Berechnung und Aufteilung
Leasingkosten für eine Heizungsanlage zählen nicht zu diesen Kosten.