Kosten der Sach- u. Haftpflichtversicherung (§2 Nr. 13 BetrKV)

 

Hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug.

Es können noch weitere Versicherungen hierzu zählen, soweit sie dem Bereich der Sach- oder Haftpflichtversicherungen zugerechnet werden können.