Gemeinschaftsantenne:
Zu den Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantennenanlage gehören die Kosten des Betriebsstroms un die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschl. der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zum Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen.
Breitbandkabelanschluss:
Zu den Kosten des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage gehören die Kosten entnsprechend Abschnitt 15.1, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für die Breitbandkabelanschlüsse. Stromkosten können auch hier durch den Betrieb eines für einen einwandfreien Empfang notwendigen Verstärker anfallen.