Kosten der Schornsteinreinigung (§2 Nr. 12 BetrKV)

 

Zu den Kosten der Schornsteinreinigung gehören die Kehrgebühren nach der maßgebenden Gebührenordnung, soweit sie nicht bereits als Kosten nach Nr. 4a berücksichtig sind. Durch Rechtsverordnung der Länder (Kehr- und Überprüfungsordnungen) ist geregelt, welche Schornsteine, Feuerstätten, Lüftungsanlagen etc. in welchen Zeitabständen gereinigt und geprüft werden müssen. Weiterhin ist durch Kehr- und Überprüfungsgebührenordnungen geregelt, welche Gebühren und Auslagen der Bezirksschornsteinfeger zu erheben hat.